Und was dürfen wir für Sie tun ?

Allgemeine Hinweise

Mit dieser Seite gestatten wir uns, Sie über den Umfang der Arbeiten des Steuerbüros zu informieren. Mit der zunehmenden steuerlichen Gesetzgebung wird die umfassende Beratung von Firmen und Privatpersonen in vielen Fragen immer schwieriger und komplexer. In vielen Fällen ist der Umfang der von unserer Kanzlei ausgeführten Leistungen, die über Buchführung, den Jahresabschluss, die Jahressteuererklärungen sowie die Lohnbuchführung hinausgehen, nicht hinreichend bekannt.

Von unserer engen, mehrjährigen Zusammenarbeit mit einer Rechtsanwaltskanzlei und einem Notar profitieren zum Beispiel bereits viele unserer Mandanten.

Die nachfolgenden Punkte stellen kein Vertragsangebot dar, sondern dienen lediglich der Information.

  • Buchführung

    einschließlich der Umsatzsteuervoranmeldungen, der Summen- und Saldenliste sowie der betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA)

  • Lohnbuchführung

    mit einem Vollservice (Lohnrechnung, Steueranmeldung; monatliche Meldung an die Krankenkassen; An- und Abmeldungen; Meldungen an die Berufsgenossenschaften; Arbeitslosenmeldungen an das Arbeitamt; Arbeitsunfähigkeitsmeldungen; Teilnahme an Prüfungen vom Finanzamt, Berufsgenossenschaft, Krankenkassen, Arbeitsamt, Rentenversicherungsträger

  • Jahresabschlüsse

    mit Bilanz oder Einnahme- Überschussrechnung mit Anlagenbuchführung einschließlich der Jahresumsatzsteuererklärung, der Gewerbesteuererklärung und ggf. der Körperschaftssteuererklärung. Jährliche oder unterjährige betriebswirtschaftliche Erfolgsbetrachtungen

  • Existenzgründungsberatungen

    und ggf. Erarbeitung von Existenzgründungskonzeptionen sowie Beratung zu Investitionsvorhaben einschließlich Teilnahme an Gesprächen mit den Banken.
    In diesen Beratungen ist eingeschlossen:
    - Finanzierungsvorschläge für Investitionen unter Beachtung von
      förderfähigen Krediten;
    - Zuschüsse aus den verschiedenen Fördermitteln;
    - Erfolgsrechnungen;
    - sonstige zur Existenzgründung notwendige Hinweise

  • Beratung zu Fragen der Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer

    Erarbeitung der dazugehörigen Steuererklärungen, umfassende Ausnutzung der steuerlichen Möglichkeiten (u.a. Freibeträge etc.)

  • Beratungen zur Unternehmensnachfolge

    mit Gestaltungskonzeptionen zur Minimierung der Erbschaftssteuer und der Einkommenssteuer, Erarbeitung von Testamenten in Zusammenarbeit mit einem Notar, Erstellung rechtssicherer Verträge mit einem Rechtsanwalt

  • Betriebswirtschaftliche Betrachtungen

    Unternehmeranalysen, Mitarbeit bei der Gestaltung anderer Eigentumsformen, Betriebsumwandlungen

  • Planungsrechnungen und Rentabilitätsvorausschau

    steuergünstige Planung, Steuerbelastungs-
    vergleiche zur Minimierung von Einkommenssteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und ggf. auch Körperschaftssteuer; Steuerplanungen über mehrere Jahre

  • Krisenberatung

    z.B. bei insolventen Unternehmen

  • Teilnahme an Betriebsprüfungen

    Finanzamt, Arbeitsamt, Krankenkassen, Rentenversicherungsträger, Berufsgenossenschaften

  • Durchführung von Betriebsvergleichen

    mit anderen gleichgelagerten Firmen

  • Beratungen zur Vermögenssteuer

    ggf. Vermögenssteuererklärung

  • Bewertungen

    von Grundvermögen, Betriebsvermögen, Land- und Forstwirtschaft sowie sonstigem Vermögen als Voraussetzung z.B. für Erbschaftsangelegenheiten, Unternehmensnachfolge oder Vermögenssteuer